Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Domain-Hoster, Inh. Marco Aurich, Laubegaster Ufer 34, 01279 Dresden

(nachfolgend Domain-Hoster genannt)

1.  Allgemeines

a)  Domain-Hoster erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Domain-Hoster nicht an. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn Domain-Hoster sie schriftlich bestätigt.

b)  Mitarbeiter von Domain-Hoster sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich der Vertragsbedingungen hinausgehen.

c)  Änderungen der vertraglichen Geschäftsbedingungen darf Domain-Hoster jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände erforderlich werden und für den Auftraggeber zumutbar sind. Solche Änderungen teilt Domain-Hoster dem Auftraggeber schriftlich oder auf elektronischem Wege mit. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht binnen 14 Tagen, so gelten die Änderungen als angenommen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

d)  Ein Widerrufsrecht entfällt, wenn Domain-Hoster nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Auftraggeber die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.

2.  Vertragsgegenstand

a)  Domain-Hoster bietet technische Dienstleistungen im Internet an und stellt Technik für Domainregistrierungen zur Verfügung.

b)  Domain-Hoster hält das Leistungspaket auf Anfrage des Auftraggebers bereit. Sobald der Auftraggeber das Leistungspaket bestellt, wird dieses zu den in der jeweils gültigen Preisliste bekannt gegebenen Preisen Vertragsbestandteil.

c)  Der Auftraggeber erhält zu den Bedingungen des vorliegenden Vertrages das Recht des Weiterverkaufes von Produkten der Firma Domain-Hoster. Die Preise können vom Auftraggeber frei gestaltet werden. Dabei ist kein Gebietsschutz gegeben. Vielmehr ist Domain-Hoster berechtigt, auch andere Wiederverkäufer einzusetzen.

d)  Domain-Hoster stellt dem Auftraggeber die von Ihm benötigten Internetdomains gemäß den Vergaberichtlinien des jeweils zuständigen Network Information Centers, nachfolgend NIC genannt, bereit. Ein Anspruch auf Delegation einer bestimmten Domain durch Domain-Hoster und/ oder das zuständige NIC besteht nicht.

e)  Domain-Hoster bietet die Registrierung von Top Level Domains ("TLDs") bei zahlreichen Vergabestellen bzw. Vertragspartnern an. Domain-Hoster bietet eine Plattform, über die Resellern und Großauftraggebern direkten Zugriff auf die Registrierung und Verwaltung von Domains über nur ein Handle haben. Der Auftraggeber kann alle Anträge zur Registrierung noch nicht an Dritte vergebener Domains per Email oder über das zur Verfügung gestellte Webinterface absenden und bekommt alle dafür notwendigen Zugänge und Zugangsdaten. Bei Einführung einer neuen TLD in das Angebot des Auftragnehmers kann das Registrierungsverfahren unter Umständen bis zur Einbindung in den bestehenden Robot (Email / Template) variieren.

f)  Soweit an Servern von Domain-Hoster, auf denen Inhalte des Auftraggebers gespeichert sind, Reparaturzeiten notwendig werden, welche vorhersehbar den Zugang von Nutzern zu diesen Dateien und Daten für mehr als vier Stunden unmöglich machen, wird Domain-Hoster dem Auftraggeber mindestens 2 Werktage vorher per Email darüber unterrichten.

g)  Soweit Domain-Hoster kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Auftraggeber auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Domain-Hoster ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert Domain-Hoster den Auftraggeber unverzüglich.

h)  Soweit nicht ausdrücklich anders mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart, gewährt Domain-Hoster dem Auftraggeber kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via Email oder Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Domain-Hoster leistet keinen direkten Support für Kunden des Auftraggebers (Resellers), sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

3.  Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien werden alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Ausführung bekannt gewordenen Informationen, die offensichtlich vertraulich sind, sowie wechselseitig bekannt gewordene Firmeninterna nicht an Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise verwerten und dafür Sorge tragen, dass diese Verpflichtung auch von den von ihr eingesetzten Personen oder Firmen eingehalten wird. Als Firmeninterna gelten alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nach dem erkennbaren Willen der Vertragspartei nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind und nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

4.  Pflichten des Auftraggebers, Vergaberichtlinien, Abwicklung

a)  Domain-Hoster bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, Domains wie ein Registrar zu registrieren und zu verwalten („Direkt-Registrierungsservice“). Der Auftraggeber hat sich daher an die für Registrare geltenden Pflichten und Verfahrensweisen zu halten.

b)  Für .DE-Domains gelten die Vergaberichtlinien und Registrierungsbedingungen der DENIC (einsehbar unter http://www.denic.de). Für andere Top-Level-Domains gelten die jeweiligen Vergaberichtlinien und Registrierungsbedingungen der ICANN (www.icann.org) und der jeweiligen Registries. Die entsprechenden URLs der Registrare/NICs können unter http://www.icann.org eingesehen werden.

c)  Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist Domain-Hoster berechtigt, sich selbst vorab in die so genannten Description- und Registrar-Handles einzutragen. Nach Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang erfolgt die Umschreibung auf den Auftraggeber. Falls keine Registration-Handles zur Verfügung stehen, ist Domain-Hoster berechtigt, selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B. Core, ICANN, u.s.w.) im Namen des Auftraggebers zu beantragen.

d)  Der Auftraggeber wird als Vertretung von Domain-Hoster bei jedem jeweiligen NIC autorisiert und erhält die notwendigen Zugangsdaten sowie ein Passwort, um Domain-Registrierungen, MX-Anträge, Providerwechselanträge, und Updates vorzunehmen. Eine Weitergabe von Passwörtern und Zugangskennungen an Unbefugte sowie eine missbräuchliche Verwendung durch den Kooperationspartner ist bei Euro 5.000,- EUR Konventionalstrafe – zahlbar an Domain-Hoster – untersagt. Domain-Hoster kann einen darüber hinausgehenden Schaden geltend machen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

e)  Der Auftraggeber ist gegenüber seinem Endkunden und gegenüber Dritten für die Verwaltung der Domain vollständig verantwortlich. Der Auftraggeber verkauft die bei Domain-Hoster registrierten Domainnamen und genutzten Nameserverleistungen auf eigenen Namen und eigene Rechnung an seine Kunden weiter, d.h. dass zwischen Domain-Hoster und den Kunden des Auftraggebers keinerlei Rechtsbeziehungen bestehen. Die Domains werden nach Wahl des Auftraggebers entweder auf diesen selbst oder seinen Kunden angemeldet, in keinem Fall aber auf Domain-Hoster. Der Auftraggeber oder sein Kunde schließen daher den Registrierungsvertrag direkt mit dem zuständigen NIC ab. Er überprüft insbesondere geltend gemachte Drittrechtsverletzungen und ergreift die erforderlichen Maßnahmen. Er ist ferner verpflichtet, seine Auftraggeber entsprechend einzuweisen und durch einen kompetenten Support dafür Sorge zu tragen, dass Domain-Hoster nicht durch Support, Recherche- und sonstigen Reklamationsaufgaben belastet wird. Domain-Hoster kann dem Auftraggeber den ihm entstandenen Bearbeitungsaufwand berechnen, soweit dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

f)  Wird der Auftrag für die Verwaltung einer Domain gekündigt oder endet er durch Zeitablauf (z.B. wegen einer Beendigung des Vertrages) oder aus sonstigen Gründen, kann die Domain gelöscht werden, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Ablauf des Registrierungszeitraums einen Übernahmeantrag zu einem anderen Provider stellt. Stellt der Auftraggeber nicht rechtzeitig einen solchen Übernahmeantrag oder ist der Auftraggeber für Domain-Hoster nicht mehr erreichbar, so ist Domain-Hoster statt der Löschung auch berechtigt, beim Domaininhaber nachzufragen, ob eine weitere Registrierung der Domain bzw. ein Providerwechsel gewünscht wird.

g)  Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit von Domain-Aufträgen. Dies gilt gleichermaßen für eingehende Übernahmen (TRANSFER) (Transfer-In, d. h. Übernahmen von Domains, die unter der Verwaltung eines anderen Providers stehen, zu Domain-Hoster), für ausgehende Übernahmen (TRANSFER) (Transfer-Out, d. h. Übernahmen von Domains, die unter der Verwaltung von Domain-Hoster stehen, zu einem anderen Provider) sowie für Registrierungen (CREATE), Änderungen (MODIFY bzw. UPDATE) und Löschungen (DELETE). Domain-Hoster ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Domain-Aufträge durchzuführen, ohne dass Domain-Hoster die Einverständniserklärung des Domain-Inhabers direkt vorliegt. Der Auftraggeber versichert bereits jetzt, dass er bei Stellung eines Domain-Auftrages gegenüber Domain-Hoster stets namens und im Auftrag des (derzeit aktuellen) Domain-Inhabers bzw. Admin-C laut Whois auftritt. Der Auftraggeber versichert weiter, dass ihm zu diesem Zeitpunkt die erforderliche schriftliche Zustimmung des Domain-Inhabers bzw. Admin-c laut Whois vorliegt. Diese schriftliche Zustimmung kann Domain-Hoster jederzeit mit einer Reaktionsfrist von 24 Stunden beim Auftraggeber anfordern.

h)  Der Auftraggeber hat den Domaininhaber / Admin-C stets von allen in Zusammenhang mit seiner Domain stehenden Veränderungen zu informieren, die schriftliche Genehmigung des Domaininhabers ist einzuholen. Dies ist insbesondere bei Providerwechselanträgen zu berücksichtigen, da beim Providerwechsel wesentliche Veränderungen bezüglich Firmenausfallrisiko, technischem Support, Nameserver-Stabilität und Bereitschaftsdienst möglich sind. Providerwechselanträge (Konnektivitätskoordination / Domaintransfer) können durch Late-ACK (Verspätete Zustimmung) durchgeführt werden. Ein Providerwechselantrag muss also nur einmal gestellt werden. Das mehrfache Stellen eines Providerwechselantrages ist nicht sinnvoll. Es verursacht vermeidbare Kosten und kann daher durch Domain-Hoster weiterberechnet werden.

i)  Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem Providerwechselantrag (intern wie extern) ein Update veranlasst werden muss. Bei Tools oder automatisierten Scripten für die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten und Registrar-Handles ist der Auftraggeber zur Überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet. Fehleintragungen sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar.

j)  Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung eines Providerwechsels selbst verantwortlich. Da es sich um ein gemischt manuelles bzw. automatisches Verfahren handelt, sind gewisse Vorkehrungen einzuhalten, um größere Verzögerungen auszuschließen. Reklamationen bezüglich Providerwechsel sind per Einschreiben an Domain-Hoster zu senden, von da ab ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von zehn Tagen zu rechnen. Die übliche Bearbeitungszeit liegt zwischen 14 Tagen und vier Wochen, kann jedoch nicht gewährleistet werden.

k)  Beim Providerwechsel ist zu beachten, dass gewisse Formvorschriften und Identifikationsmöglichkeiten einzuhalten sind. Die gleichen Formvorschriften gelten für die Änderungen von Nameservereinträgen, sowie die Veränderungen von Weiterleitungen (Redirect). Falls der Auftraggeber eigene Formulierungen verwendet, haftet er für Missverständnisse und Interpretationsfehler sowie den Folgen daraus.

l)  Bei einem Providerwechsel ist es wichtig, dass zuerst der Providerwechselantrag gestellt wird und anschließend die Zustimmung erfolgt. Zustimmungsaufträge ohne Providerwechselantrag können nicht zugeordnet werden und sind somit wirkungslos. Es ist nicht zumutbar bei der Bearbeitung alte Auftragsstapel des Domaininhabers durchzuarbeiten. Entscheidend ist die Zustimmung des Domaininhabers. Diese muss im Original vorliegen, vertretungsweise Unterzeichnungen sind nicht rechtsgültig. Domain-Hoster hat Anspruch auf Originalformulare. Aufträge per Fax, die in schlecht verwertbarem Zustand eingehen, darf Domain-Hoster verwerfen. Zu einer Rückmeldung ist Domain-Hoster nicht verpflichtet, was bei schlechtleserlichen Aufträgen ohnehin nicht möglich ist. Wichtig ist ebenfalls der Vermerk darüber, zu welchem NIC-Mitglied der Providerwechsel gehen soll, da sonst möglicherweise einem völlig falschen Parallelantrag zugestimmt wird und die Domain außerhalb der Kontrolle des rechtmäßigen Inhabers gerät.

m)  Bei fehlerhaften Registrierungen, Löschungen, Updates, Providerwechsel, Inhaberwechsel oder sonstigen Domain-Aufträgen durch den Auftraggeber oder seiner Kunden wird Domain-Hoster von Haftungen und Schadensregulierungen ausgeschlossen bzw. befreit, sofern sie nicht durch Domain-Hoster selbst verschuldet sind.

n)  Domain-Hoster kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. Providerwechselanträgen, Schließungsanträgen (CLOSE), Reklamationen etc. auf den Zustellungsnachweis per Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen, dass mit Zustimmungen per Fax u. per E-Mail Missbrauch getrieben wird, bzw. unangemessene Rechtssituationen konstruiert werden sollen.

o)  Der Auftraggeber wurde darüber aufgeklärt, dass die Schließung von Domains nur mit schriftlicher Zustimmung des Domaininhabers erfolgen darf. Bei unrechtmäßiger Schließung einer Domain kann es zu erheblichen Schadensersatzforderungen kommen. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer hiermit bevollmächtigt Schließungs- und Providerwechselaufträge selbst durchzuführen, wobei der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Verpflichtungen und Schadensersatzansprüchen diesbezüglich freistellt.

p)  Domain-Hoster ist berechtigt die Handlungen des Auftraggebers zu überprüfen und die vorgenannte Vollmacht jederzeit zu widerrufen.

q)  Sollte der Auftraggeber in Zahlungsrückstand geraten und Domainschließungen nicht vornehmen oder vornehmen können, ist Domain-Hoster dazu berechtigt. Er kann sich in diesem Zusammenhang mit den Domaininhabern in Verbindung setzen und / oder durch Transit- oder ähnliche Verfahren Schadensminderung betreiben.

r)  Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei den meisten internationalen Domainregistrierungsstellen im Falle der Nichtzahlung zu einem automatischen Ablauf der Registrierfrist und danach zur Domainfreigabe kommt.

s)  Liegt Domain-Hoster für eine Domain ein Übernahmeantrag eines anderen Providers auf Übernahme einer Domain (Transfer-Out) vor, wird diese an den Auftraggeber mit der Aufforderung zur Zustimmung oder Ablehnung weitergeleitet. Domain-Hoster ist berechtigt und teilweise auf Grund von Bestimmungen von NICs auch verpflichtet, der Anfrage auch dann statt zu geben, wenn lediglich die Zustimmung des Domaininhabers bzw. Admin-C laut Whois vorliegt. Über die Freigabe wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

t)  Der Auftraggeber erkennt an, dass Domain-Hoster verpflichtet ist, einem auf den Schlichtungsregeln basierenden Schiedsspruch nachzukommen und dies zu einer Sperrung, Löschung oder Übertragung der Domain an einen Dritten führen kann, sofern der Auftraggeber Domain-Hoster gegenüber nicht innerhalb von zehn Tagen ab Zugang des Schiedsspruches nachweist, dass er gegen den im Schiedsverfahren obsiegenden Gegner vor einem zuständigen Gericht Klage auf Feststellung der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.

u)  Während der Dauer eines Schiedsverfahrens oder eines bei Gericht anhängigen Rechtsstreites über die Domain sowie während fünfzehn Tagen nach der abschließenden Entscheidung in dem Verfahren ist eine Übertragung der Domain durch den Auftraggeber ausgeschlossen, sofern nicht sichergestellt ist, dass der künftige Inhaber der Domain durch die Entscheidung ebenfalls gebunden ist.

v)  Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine Domain nach der Löschung für mindestens weitere 30 Tage im Status „Redemption Grace Period“ zur Wiederherstellung durch den Endkunden erhalten bleibt. Der Zeitraum kann je nach Top-Level-Domain variieren und wird durch einzelne Richtlinien der Vergabestellen bestimmt. Die für eine Wiederherstellung (RESTORE) der Domain anfallenden Gebühren werden gemäß jeweils gültiger Preisliste abgerechnet.

w)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, die jeweiligen Leistungen von Domain-Hoster nicht missbräuchlich zu nutzen und hat rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

x)  Der Auftraggeber hat die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und behördliche Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Datenaustausch erforderlich sind oder werden.

y)  Der Auftraggeber verpflichtet sich, Domain-Hoster erkennbare Mängel oder Schäden (Störungsmeldungen) unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.

z)  Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Sobald das Nutzungsrecht des Auftraggebers endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Auftraggeber alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Domain-Hoster zurück zu geben. Der Auftraggeber löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten PC-Systemen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

aa)  Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Gestaltung seiner Internet-Präsenzen und/oder der Entwicklung von Software mit Zugriff auf die Systeme von Domain-Hoster auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen von Domain-Hoster verursachen. Domain-Hoster kann Internet-Präsenzen oder IP-Adressen mit diesen Techniken von jeglichem Zugriff ausschließen, bis der Auftraggeber die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.

bb)  Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die von Domain-Hoster gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:

  unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);

  Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder Emails (Spam / Mail-Bombing),

  Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);

  Versenden von Email an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);

  das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.

cc)  Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains und die Veröffentlichung der Inhalte keine Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Markenrecht, Namensrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht, oder gegen die guten Sitten darstellen und keine pornografischen, rechtsextremen oder rassistischen Inhalte enthalten. Wird dem Auftraggeber bekannt, dass Domainnamen oder Inhalte von Web-Seiten seiner Auftraggeber Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind, ergreift er geeignete Maßnahmen, um die Rechtsverletzung zu beenden. Anzeigen von Rechtsverletzungen, die bei Domain-Hoster eingehen, leitet Domain-Hoster ungeprüft weiter. Eine Verpflichtung zur Information oder Weiterleitung besteht nicht. Macht ein Dritter geltend, dass er sich bereits an den Auftraggeber gewandt und dieser nicht reagiert hat, kann Domain-Hoster die entsprechenden Domains und Web-Seiten sperren oder löschen. Der Auftraggeber stellt Domain-Hoster in diesem Fall von allen etwaigen Schadensersatzverpflichtungen frei und ist zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet.

dd)  Ist der Auftraggeber nach Beendigung des Vertrages mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug oder ist der Auftraggeber für Domain-Hoster nicht mehr erreichbar, so ist es Domain-Hoster gestattet, Domains auch schon vor Ablauf des jeweiligen Registrierungszeitraums sofort zu löschen oder in die Verwaltung des jeweiligen NICs zu geben bzw. und/oder beim Domaininhaber nachzufragen, ob eine weitere Verlängerung der Domains bzw. ein Providerwechsel gewünscht wird.

ee)  Für alle betroffenen gTLDs willigt der Kunde ein, dass der Anbieter als “Designated Agent”, also bevollmächtigter Dienstleister in Übereinstimmung mit der ICANN Transfer Policy, für Anfragen bezüglich Updates der registrierten Kontaktdetails der Domains auftritt. Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter ausdrücklich, in seinem Namen die Änderungen von  jedweden Registrierungsdetails der Domains zu bestätigen oder durchzuführen. Der Kunde bestätigt und willigt ein, dass wenn der Anbieter eine Handlung an einer Domain als Designated Agent gemäß der vorstehenden Regelung unternimmt, Verfügungssperren (transfer-lock) für die betroffene Domain für 60 Tage ab der Änderung nicht bestehen.

5.  Entgelte und Zahlung

a)  Domain-Hoster erhält die auf http://www.Domain-Hoster/domain.html und deren Unterseiten enthaltenen Entgelte, sofern nichts anderes vereinbart. Die wiederkehrenden Domain-Gebühren sind dabei in Preisstaffeln untergliedert, die einen jeweiligen Domain-Mindestbestand voraussetzen. Sobald der Mindestbestand der jeweils nächsten Preisstufe erreicht ist, kann der Auftraggeber auf formlosen Antrag eine Änderung der Preisstaffel erwirken. Bereits abgerechnete Leistungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die Preisänderung gilt ausschließlich für darauf folgende abzurechnende Leistungen. Domain-Hoster ist berechtigt, bei Unterschreiten des für die aktuelle Preisstaffel erforderlichen Domain-Mindestbestandes, die Preisstaffel anzupassen.

b)  Die Preise ausländischer Domains werden grundsätzlich in Euro angegeben. Die Preisliste kann einmal monatlich den Währungsschwankungen angepasst werden. Domain-Hoster hat das Recht, die Preise für alle oder ausgewählte ausländische Domains nach einer Vorankündigung von vier Wochen auf die jeweilige Landeswährung umzustellen. Zahlungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer werden in diesem Fall zu den amtlichen Schlusskursen des jeweiligen Tages des Zahlungseingangs auf dem Konto des Auftragnehmers umgerechnet.

c)  Alle im Vertrag genannten Preise verstehen sich in Euro, sofern sie nicht ausdrücklich mit einer anderen Währung ausgezeichnet sind, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

d)  Bei Vertragsabschluss entgeltfrei angebotene Dienstleistungen können nach vorheriger Bekanntgabe kostenpflichtig gemacht werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht von vier Wochen nach Kenntniserlangung für diese Dienstleistung zu.

e)  Die Rechnungsstellung erfolgt nach Bestelleingang spätestens jedoch monatlich zu Beginn eines jeden darauf folgenden Monats. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per Email. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine Rechnungen auf dem Postweg zugesendet werden. Soweit der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird ihm auf schriftliches Verlangen eine Rechnung auf dem Postweg übersandt. Domain-Hoster ist berechtigt, hierfür pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 EUR zu berechnen.

f)  Sofern der Auftraggeber in Deutschland ansässig ist und eine in Deutschland verfügbare Kontoverbindung hält, kann er wahlweise pauschale Vorauszahlungen leisten oder am Lastschriftverfahren teilnehmen. Auftraggeber außerhalb von Deutschland bzw. ohne lastschriftfähige Kontoverbindung innerhalb von Deutschland können ausschließlich Vorauszahlungen als Zahlungsmethode nutzen. Dabei wird das virtuelle Konto bei Domain-Hoster um den Betrag der Überweisung des Auftraggebers gefüllt, welches zur Registrierung, Verlängerung, Löschung, Transfers, Inhaberwechsel von Domains und anderen Leistungen genutzt wird. Das virtuelle Konto verringert sich dabei um die jeweiligen Kosten zzgl. MwSt. Sofern der Auftraggeber nicht am Lastschriftverfahren oder an Vorauszahlung teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag ab Rechnungsdatum auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von Domain-Hoster gutgeschrieben sein. Es gilt das Datum des Zahlungseinganges.

g)  Domain-Hoster ist jederzeit berechtigt, insbesondere bei großen Bestellvolumina oder aber bei begründeten Verdachten der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers bzw. bei Zahlungsverzug die Zahlungsmethode von Lastschrift auf Vorauszahlung im Einzelfall oder dauerhaft umzustellen.

h)  Auf jedem Zahlungsbeleg bzw. bei Überweisung sind die Kundennummer des Auftraggebers sorgfältig zu vermerken. Für falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Domain-Hoster weist darauf hin, dass Zahlungen einzelner Domains ohne korrekte Angabe von Auftraggeber- bzw. Rechnungsnummern nicht zugeordnet werden können, und dass es durch falsche Angaben zum Verlust von Domains kommen kann.

i)  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollten dem Auftragnehmer durch die Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts Kosten entstehen, so wird der Auftraggeber diese auf Anforderung unverzüglich erstatten. Für Rücklastschriften ist Domain-Hoster berechtigt, Gebühren in Höhe von 10,00 EUR pro Rücklastschrift zzgl. Bankgebühren (jeweils inkl. MwSt.) zu berechnen.

j)  Einwände gegen berechnete Lieferungen und Leistungen müssen uns schriftlich (nicht per Email!) innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Beträge als genehmigt.

k)  Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB verpflichtet. Bei Zahlungsverzug ist Domain-Hoster berechtigt, Mahnkosten in Höhe von Euro 10,00 je Mahnung zu verlangen. Sperrt Domain-Hoster einen Dienst berechtigt wegen Zahlungsverzugs, kann Domain-Hoster die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 25,00 abhängig machen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Auftragnehmer jeweils unbenommen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren Schadens jeweils frei.

l)  Domain-Hoster ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Domain-Hoster berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

m)  Kommt der Auftraggeber mit einer oder mehr Zahlungen in Verzug, so wird er hierüber durch Domain-Hoster informiert. Kommt es nicht binnen vierzehn Tagen nach Zustellung dieser Zahlungserinnerung zum Ausgleich des/der offenen Posten(s), so ist Domain-Hoster berechtigt den Zugang zum Account zu sperren. Bleibt der Auftraggeber auch vierzehn Tage nach einer weiteren Zahlungsaufforderung säumig, so steht Domain-Hoster die fristlose Kündigung des Vertrages und damit die Einstellung aller Lieferungen und Leistungen zu.

n)  Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben Lieferungen und Leistungen Eigentum von Domain-Hoster. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann Domain-Hoster, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn Domain-Hoster dies dem Auftraggeber angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

o)  Bei Nichtzahlung von Domaingebühren, insbesondere bei anstehenden Verlängerungen, ist Domain-Hoster berechtigt die Domains wahlweise in den Transit (nur bei .DE-Domains) zu geben oder zu schließen (Close). Eventuell anfallende Close-Gebühren werden bei solch einer Zwangsschließung von Domains dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

p)  Zahlungen des Auftraggebers müssen dabei durch den Auftragnehmer nicht einzelnen Domains zugeordnet werden, sondern beziehen sich anteilig auf die gesamten offenen Posten. Zahlungsbestimmungen des Auftraggebers sind nicht wirksam.

q)  Sofern der Auftraggeber sich mit seinen Entgelten im Zahlungsverzug befindet, ist Domain-Hoster berechtigt, diese dem Vorauszahlungskonto für Domaingebühren zu belasten.

r)  Gegen Ansprüche von Domain-Hoster kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen, ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

s)  Zur Vermeidung von Ausfällen, geschäftsbedrohenden Zuständen oder Datenverlusten bei Endkunden ist Domain-Hoster berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sich im Falle der Kündigung, Nichterreichbarkeit, Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit direkt mit den Endkunden des Auftraggebers in Verbindung zu setzen und vertragliche Vereinbarungen zur Aufrechterhaltung des reibungslosen Geschäftsbetriebes der Endkunden zu treffen.

6.  Haftung / Gewährleistung

a)  Domain-Hoster haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ihrer Höhe nach auf den Umfang des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt auch für ein Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder von gesetzlichen Vertretern von Domain-Hoster. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie deren Produzentenhaftung bleiben unberührt.

b)  Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.

c)  Der Auftraggeber muss offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich gegenüber Domain-Hoster mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Domain-Hoster mitzuteilen.

d)  Domain-Hoster gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Domain-Hoster liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Domain-Hoster kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

e)  Domain-Hoster weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Domain-Hoster gewährleistet nicht, dass von Domain-Hoster eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Auftraggebers genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Domain-Hoster gewährleistet gegenüber dem Auftraggeber nur, dass von Domain-Hoster eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt Domain-Hoster keinerlei Gewährleistung.

f)  Domain-Hoster kann zunächst durch - ggf. mehrfache - Nachbesserung gewährleisten. Schlägt diese Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, so hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen.

g)  Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Domain-Hoster die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei einem Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten) hat Domain-Hoster auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Falle ist Domain-Hoster berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrags zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Domain-Hoster von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen Domain-Hoster herleiten, dies jedoch nur dann, wenn Domain-Hoster den Auftraggeber unverzüglich von den Hinderungsgründen benachrichtigt hat.

h)  Sollten aufgrund technischer Probleme einzelne oder mehrere Leistungen von Domain-Hoster nicht verfügbar sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet dies unverzüglich gegenüber Domain-Hoster mitzuteilen. Domain-Hoster gewährleistet innerhalb einer Reaktionszeit von 24 Stunden, mit der Beseitigung der Störung zu beginnen. Die Störungsbeseitigung erfolgt schnellstmöglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Beginn der Störungsbeseitigung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

i)  Der Auftraggeber verpflichtet sich, Domain-Hoster und deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

j)  Der Auftraggeber muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

7.  Kommunikation

Domain-Hoster tritt mit dem Auftraggeber über die angegebenen Daten in Kontakt. Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich Domain-Hoster jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Domain-Hoster binnen vierzehn Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, Postanschrift, Emailadresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Auftraggebers.

Der Auftraggeber kann über folgende Wege mit Domain-Hoster in Kontakt treten:

Domain-Hoster
Inh. Marco Aurich (Betriebsw.)
Laubegaster Ufer 34
D-01279 Dresden

Alle Erklärungen von Domain-Hoster können auf elektronischem Wege an den Auftraggeber gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

8.  Kündigung

a)  Die Kündigung hat schriftlich, spätestens bis zum 3. Tag eines Monats zu erfolgen und tritt ab dem Ersten des darauf folgenden Monats in Kraft.

b)  Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch die vertraglichen Regelungen zur ordentlichen Kündigung unberührt.

c)  Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung steht Domain-Hoster insbesondere dann zu, wenn

d)  der Auftraggeber mit einer oder mehr Zahlungen selbst 14 Tage nach der zweiten Zahlungsaufforderung in Verzug ist;

e)  die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt wurde, ein solches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde;

f)  der Auftraggeber gegen einen oder mehrere Punkte dieses Vertrages verstößt;

g)  der Auftraggeber einer Vertragsänderung widerspricht;

h)  ein anderes Unternehmen die Tätigkeit von Domain-Hoster übernimmt und dem Auftraggeber einen diesem Vertrag entsprechenden Vertrag bietet.

i)  Die Kündigung des Vertrages berührt dessen Geltung für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus einzelnen Aufträgen nicht.

j)  Nach Beendigung des Vertrages erfolgt keine weitere automatische Verlängerung der Aufträge.

k)  Auch bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages schuldet der Auftraggeber das volle Entgelt für den vertraglich vereinbarten Zeitraum.

l)  Nach Beendigung eines Dienstleistungsvertrages werden die Daten vier Wochen lang gespeichert und danach gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

9.  Datenschutz

a)  Domain-Hoster weist den Auftraggeber gemäß §33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen, von Domain-Hoster während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Domain-Hoster auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

b)  Domain-Hoster verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Domain-Hoster wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Domain-Hoster gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht. Dies schließt auch die Einstellung der Daten in frei zugängliche, so genannte „Whois“-Datenbanken ein.

c)  Domain-Hoster weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber deshalb selbst Sorge.

d)  Domain-Hoster ist berechtigt im Rahmen der Bonitätsprüfung bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte einzuholen. Domain-Hoster ist ferner berechtigt, den Wirtschaftsauskunfteien die für das Inkasso erforderlichen Daten des Auftraggebers aufgrund nichtordnungsgemäßer Vertragsabwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während der Laufzeit dieses Vertrages entsprechende Daten aus anderen Kundenbeziehungen bei der Auskunftei anfallen, kann Domain-Hoster hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von Domain-Hoster, eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.

10.  Schlussklausel / Zuständigkeit

a)  Sämtliche Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Kündigungen bedürfen schriftlicher Form.

b)  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung.

c)  Es sind ausschließlich die für den Sitz von Domain-Hoster örtlich zuständigen Gerichte zuständig. Domain-Hoster kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

Dresden: 14.05.2018